Zielvereinbarung
zwischen
Frau Vorname Name,
geb. am Geburtsdatum in Geburtsort,
wohnhaft: Straße
Nummer
PLZ Ort
und
Herrn Vorname Name,
geb. am Geburtsdatum in Geburtsort,
wohnhaft: Straße
Nummer
PLZ Ort
zur
Begründung
eines Herrin-Sklaven-Verhältnisses auf Lebenszeit.
Vorwort
Herr Name ist ein devoter, exhibitionistischer, schmerzgeiler, perverser Allesschlucker
(Spucke, Popeln/Rotze, Sperma, Urin, Kot, Erbrochenes, Speisereste, Manikür-
und Pedikürreste, Bio-/Hygienemüll, Aschenbecher, Dreck aller Art, Maden,
Würmer etc.) und tabulose 2-Loch-Bi-Hure.
Schon seit seiner Pupertät hat er eine sehr große
Affinität zu Körperflüssigkeiten und menschlichen Ausscheidungen aller Art. Das
ist zu weit abseits der Norm, das ist pervers, er fühlt sich gesellschaftlich
geschnitten und ausgegrenzt, wenn er seine Neigungen nicht versteckt.
Diese Versteckspielen ist er leid und schon seit längerem
auf der Suche nach einer passenden dominanten Frau, die ihn nicht nur versteht, sondern im Ausleben seiner
Neigungen unterstützt und fördert. Am 09.06.2012 stieß er auf eine Anzeige,
welche ihn voll ansprach.
Er schrieb die Dame an und per eMail und via Chat
stellten beide Seiten fest, daß man sich doch gut gegenseitig in seinen
einschlägigen Ansichten und Neigungen versteht und ein künftiger gemeinsamer
Weg, der auf einer Herrin-Sklaven-Beziehung aufbaut durchaus denkbar ist und
wünschenswert wäre. Man vereinbarte ein erstes Kennenlerndate für den
22.06.2012 in Rosenheim.
Beiden Seiten ist klar, daß ein „Sklavenvertrag“ nach
deutschem Recht nicht bindend ist (sittenwidrig), aber beide Seiten sind sich
darüber einig, daß sie in einem solchen Verhältnis künftig leben wollen und
versprechen sich gegenseitig, so es zu der Versklavung kommt, sich im
Innenverhältnis zueinander, an diesen Vertrag zu halten. Zur rechtlichen
Absicherung dieses Verhältnisses werden geeignete, rechtlich wirksame,
schriftliche Vereinbarungen getroffen.
Kennenlern- und Testphase
Am 22.06.2012 treffen sich beide Unterzeichner in Rosenheim/Bayern,
um sich persönlich kennen zu lernen. Ist man sich soweit einig, daß man
ernstlich versucht, diesen gemeinsamen Weg gehen zu wollen, kommt es zur
Unterzeichnung dieses Dokumentes. Damit wird eine Kennenlern- und Testphase
eingeleitet.
In dieser Phase garantieren sich beide Seiten gegenseitig
absolutes Stillschweigen gegenüber Dritten betreffend Ihrer Realidendität.
Es werden u.a. für die WebSite der künftigen Herrin Fotos
gemacht, die den potentiellen Sklaven in diversen Positionen und bei verschiedensten
Praktiken maskiert zeigen. Der Unterzeichner gibt hiermit seine Erlaubnis,
diese Fotos zu verwenden, auch für den Fall, daß diese Vereinbarung nicht in
das erhoffte Herrin-Sklavenverhältnis
mündet.
Der Sklave in spe wird der Unterzeichnerin Zugang zu
seinem „bürgerlichem“ Google+Account gewähren, damit sich diese einen Überblich
über seine sonstigen gesellschaftlichen Kontakte und Aktivitäten verschaffen
kann.
Mit Erlaubnis seiner künftigen Herrin, möchte sich der
potentielle Sklave bereits in dieser Kennlernphase als Callboy und
Humantoilette für Sie, Ihn, Paare und Gruppen, auf eigene Rechnung und
Verantwortung prostituieren. Die Unterzeichnerin stimmt dem zu.
Sklavenbewerbung
Ist der potentielle Sklave der Meinung, seine künftige
Herrin gut genug kennengelernt zu haben, so wird er auf persönlichem Kopfbogen
eine formale Sklavenbewerbung in zweifacher, unterschriebener Ausfertigung an
die Unterzeichnerin per eingeschriebenem Brief senden.
Sobald die künftige Herrin ihrerseits zu dem Schluß gelangt
ist, daß sie den Unterzeichner lebenslang als leibeigenen Sklave in Beitz
nehmen möchte, wird Sie die Sklavenbewerbung mit dem Vermerk:
„Hiermit nehme ich Deine Bewerbung an und Dich in Besitz.“
versehen und einmal unterzeichnet, per Einschreiben od. in einem
Fetischpäckchen über die Packstation des Sklaven, an den Unterzeichner zurück
senden.
Mit dem
Posteingang der Annahme der Sklavenbewerbung beim Unterzeichner, wandelt sich
diese Vereinbarung in einen unkündbaren
Sklavenvertrag
um. Die angenommene Sklavenbewerbung wird Anlage 1 dieser
Vereinbarung.
Inbesitznahme des Sklaven
Zum Zeitpunkt der Annahme der Sklavenbewerbung, geht der
Sklave (geistig, körperlich, sexuell, etc.) sowie sein gesamter materieller,
finanzieller und sonstiger Besitz in das Eigentum der Herrin über.
Im Innenverhältnis zu seiner Herrin, verzichtet der
Sklave auf alle sein Persönlichkeits- und Bürgerrechte und garantiert, alle
Wünsche und Befehle seiner Herrin widerspruchslos zu erfüllen.
Unverzüglich nach dem Eingang der Annahme seiner
Sklavenbewerbung durch die Herrin, hat der Sklave der Herrin nachfolgende
weitere Daten und Unterlagen, wie folgt, zukommen zu lassen:
tabellarischer Lebenslauf, Aktfoto(s) und Kontaktdaten
zur Ehefrau, Liste mit Kontaktdaten zu Freunden und gesellschaftlich &
geschäftlich wichtigen Kontakten, Onlinebanking PIN (auch des Firmenkontos) zur
Überwachung seines aktuellen Geldflusses, aktuelle Vermögensübersicht.
Zielstellung der Versklavung ist es, daß der
Sklave einen Neuanfang in seinem Lebenskonzept, gemeinsam mit und an der Seite
seiner Herrin wagen kann, zu dieser umzieht und ausschließlich und
uneingeschränkt alle bisherigen familiären und gesellschaftlichen Kontakte zu
Gunsten diese Neuanfangs abbricht, um seiner Herrin uneingeschränkt zur ausnahmslosen
Befriedigung all ihrer dominanten, sadistischen und perversen Gelüste zu
dienen, sie mit Hingabe zu umsorgen und ihr zu seiner wirtschaftlichen
Verwertung vollumfänglich zur Verfügung steht.
Das perverse Wesen des Sklaven soll, soweit
vertretbar ohne Dritte zu belästigen und unter gebotener Rücksicht auf die
(alte) Familie des Sklaven, weitestgehend der Öffentlichkeit zugänglich gemacht
und die Möglichkeit seiner Benutzung als absolut tabulose Bi-Hure und
Humantoilette für jederman, unabhängig von Alter (ab gesetztlich erlaubt),
Geschlecht, Aussehen oder Nationalität, in größtmöglichem Maß beworben werden.
In Freundes- und Bekanntenkreisen der
Herrin, sowie einem bestimmten Kreis entsprechend veranlagter Personen, soll
hierbei die Identität des Sklaven vollumfänglich geoutet werden.
Unter Anleitung und Führung der Herrin, soll
sich der Sklave zum perversesten, absolut tabulosesten, Scheiße- und
Dreckfresser entwickeln, den die Welt je gesehen hat.
Phase der Fernbeziehung
Entfernungstechnisch bedingt und dem bisherigem Leben
geschuldet, ist eine Phase der Fernbeziehung nicht zu umgehen.
In dieser Phase wird absolutes Stillschweigen der
jeweiligen Identität gegenüber Dritten vereinbart.
Beide Seiten suchen nach Möglichkeiten, eine geeignete Arbeit
für den Sklaven in der Nähe seiner Herrin zu finden. Sobald diese gefunden ist,
wird der Umzug des Sklaven unverzüglich eingeleitet.
Der Sklave wird, je nach seinen finanziellen
Möglichkeiten, seiner Herrin freies Geld überweisen, welches sie zur Vorbereitung
des Ortswechsels des Sklaven einsetzen wird.
Um seinen finanziellen Spielraum zu verbessern, wird der
Sklave nicht zwingend notwendige Versicherungen, etc. aufkündigen oder
beitragsfrei stellen.
Die Herrin gestattet dem Sklaven, in seiner Freizeit
weiterhin auf eigene Rechnung und Verantwortung anschaffen zu gehen.
Leben des
Sklaven am Ort der Herrin
Es ist der Herrin überlassen, wie sie den Sklaven unter
bringt, auch, ob er mit in ihr Domizil einziehen darf, oder sich eine kleine
Mietwohnung nehmen muß. Bei letzterer wird 1 Zimmer mit WC und Waschmöglichkeit
als ausreichend erachtet.
Zeitnah nach dem Umzug, wird ein Notartermin anberaumt,
bei welchem der Sklave seiner Herrin eine Generalvollmacht über alle seine
wirtschaftlichen Verhältnisse, etc. ausstellt und sie in einem Testament als
Universalerbin einsetzt.
Grund- und Immobilienbesitz des Sklaven wird über einen
Makler veräußert und die Firma des Sklaven abgewickelt.
Der Arbeitslohn und sonstige Einnahmen und fixen Ausgaben
des Sklaven gehen auf ein Konto der Herrin, welche ihm ein Taschengeld nach
eigenem Ermessen zur Verfügung stellt.
In Zeiten, wo er nicht arbeiten muß oder von seiner
Herrin benötigt wird, darf der Sklave auf eigene Verantwortung und Rechnung
weiter anschaffen gehen. Sollten sich die Anzahl der Freier so gestalten, daß
der Sklave von den Einnahmen leben kann, ist es ihm freigestellt, seine Arbeit
aufzugeben und nur noch als freischaffende Bi-Hure zu arbeiten.
Sollte die Herrin entscheiden, daß der Sklave keine geregelten, sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen soll/darf, übernimmt sie die Grundsicherung für den Sklaven (essen, wohnen, Kleidung) nach Maßgabe diese Vertrages.
Sollte die Herrin entscheiden, daß der Sklave keine geregelten, sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen soll/darf, übernimmt sie die Grundsicherung für den Sklaven (essen, wohnen, Kleidung) nach Maßgabe diese Vertrages.
Kleidung des
Sklaven
Grundsätzlich hat der Sklave permanent in- und outdoor
nackt zu sein.
Ausnahmen hiervon sind seine Arbeit, sowie Aufenthalte in
der Öffentlichkeit, wo Kleidung nicht zu umgehen ist. Dabei sind Unterwäsche
und Socken absolut tabu.
Die Kleidung ist so zu gestalten, daß das Oberteil weit
genug über den Oberschenkel hinab reicht, daß das Geschlechtsteil und der Anus
überdeckt sind. Bei Temperaturen die es gestatten ohne Hosen zu sein, sind
Hosen in jedem Fall weg zu lassen. Wenn wettertechnisch machbar, hat der Sklave
immer barfuß zu laufen. Bei entsprechenden Temperaturen, die Beinkleidung
erfordern, ist diese im Schritt offen zu gestalten, so daß jederzeit der
problemlose Zugriff zu Geschlechtsteil und Anus möglich ist.
Zweifelsfälle unterliegen der alleinigen Entscheidung der
Herrin.
Nahrung des
Sklaven
Der Sklave hat Anspruch auf Grundnahrung, die seinen
Energiebedarf deckt, sowie ausreichend Vitamine und Mineralstoffe enthalten
sollte.
Die Einzelheiten der Zusammenstellung der Sklavennahrung
obliegen der Herrin, wobei sie die perversen Neigungen des Sklaven wohlwollend
berücksichtigt.
Notdurft und
körperliche Abprodukte der Herrin
Die Herrin garantiert dem Sklaven, daß sie immer wenn sie
ihre Notdurft verrichten muß, der Sklave in greifbarer Nähe ist und sie ihre
Exkremente nicht für Sessions mit anderen Sklaven benötigt, daß sie seinen Mund
als Toilette benutzt. Auch alle sonstigen Körperstoffe, wie z.B. Popeln/Rotze,
Manikürabfälle, etc. werden im Sklavenmund entsorgt.
Sexuelle
Benutzung und Fetisch des Sklaven
Der Sklave steht seiner Herrin jederzeit und uneingeschränkt
für sexuelle Dienste aller Art, sowie als Masospielzeug, etc. zu freien Verfügung. Grenzen oder Tabus gibt
es ausdrücklich nicht.
Zur Befriedigung des Fetisches des Sklaven, stellt die
Herrin sicher, daß dem Sklaven neben ihren Exkrementen, auch gelegentlich
Exkremente von anderen Personen und Tierexkremente, etc. zum Verzehr zur
Verfügung stehen.
Fremdbenutzung
des Sklaven
Die Herrin hat das Recht, Ihren Sklaven, jederzeit für
Sessions aller Art, anderen Personen, auch bundes- und europaweit, zur Verfügung
zu stellen. Auch über längere Zeiten.
Die Absprache von Tabus, etc. liegen allein bei der
Herrin.
Vertraglich
nicht geregeltes
In allen Dingen, die hier nicht vertraglich geregelt
sind, hat die Herrin das alleinige Entscheidungsrecht.
Schlußbestimmungen
Dieser Vertrag wird auf Lebenszeit geschlossen, ist für
beide Seiten unkündbar und endet mit dem Ableben der Unterzeichner.
Die Herrin wird für ihren Todesfall Vorsorge treffen und
ein geeignete Lady suchen, auch die sich in diesem Fall dieser Vertrag
überträgt.
Sollte es im Ausnahmefall der Herrin aus wichtigem Grund
unmöglich sein, diesen Vertrag weiter fort zu führen, so darf sie den Sklaven
unter keinen Umständen frei geben, sondern überträgt ihre Rechte und Pflichten
aus diesem Vertrag, somit das Eigentum am Sklaven, auf eine andere geeignete
Herrin. Bei der Auswahl der geeigneten Lady hat der Sklave nur ein
Anhörungsrecht. Die Entscheidung liegt allein bei der Herrin.
Den Unterzeichnern ist klar, daß einige Regelungen dieses
Vertrages rechtlich ohne Belang sind (sittenwidrig), versichern sich aber
gegenseitig, sich immer an den Wortlaut dieses Vertrages zu halten.
Wenn eine Regelung dieses Vertrages, rechtlich unwirksam
ist, so ist nur diese eine Regelung unwirksam, der Gesamtvertrag wird davon
nicht berührt.
An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine
rechtlich wirksame Regelung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen am Nächsten
kommt.
Rosenheim, am 22. Juni 2012
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Vorname
Name
Vorname
Name
Verteiler: 1 x Frau
Name
1 x Herr Name
Gesamtseitenzahl dieser
Vereinbarung: 5
Anmerkung: Nach
Unterzeichnung wird Herr Name diese Vereinbarung in anonymisierter Form in
seinem Sklaventagebuch unter http://jennifers-drecksau.blogspot.com
veröffentlichen.
Bin DWT_Jacline beim SM-Spiel (Jakob) 57 Jahre,172cm,95kg,Frührentner krankheitsbedingt auch leicht behindert wo ich aber auch mit klar komme,Devot,Bi.
AntwortenLöschenIch suche: Suche Dominante Lady ,Herr,TV/TS die das Fetsch mit mir teilt.Bin Besuchbar aber auch Mobil.
Verschiedenes über mich : Finde es Geil mit KG und Damewäsche in Lack,Leder,Latex und Nuttig.Von einer Dominante Dame würde ich mich zum Cuckold
DWT-Sklavin/Hure/Zofe abgerichtet werden von C1 über C2 hin zum C3 never-inside-Verhältnis...
Was ich nicht mag/meine Tabus: Sinnlose Brtalität.Raum Köln .....SMS 015156782509
Sehr geehrte Herrin.
AntwortenLöschenIch habe alles sehr genau gelesen und bin mit allem Einverstanden ohne
wenn und aber. Ich bin sehr bereit mich total aufzugeben auch Bitte ich
Sie mich für immer Keusch zu halten damit ich immer Geil sein kann. Ich
bin 196 m groß habe 120 KG bin aber schon Rentner. Ich würde mich sehr
freuen von Ihnen eine Mail zu erhalten. Meine Mail ist: heiherbjo96@
gmail.com