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mein Sklavenvertrag


Zielvereinbarung

zwischen

Frau Vorname Name,
geb. am  Geburtsdatum in Geburtsort,
wohnhaft: Straße Nummer
     PLZ Ort

und

Herrn Vorname Name,
geb. am  Geburtsdatum in Geburtsort,
wohnhaft: Straße Nummer
     PLZ Ort

zur

Begründung eines Herrin-Sklaven-Verhältnisses auf Lebenszeit.

Vorwort

Herr Name ist ein devoter, exhibitionistischer, schmerzgeiler, perverser Allesschlucker (Spucke, Popeln/Rotze, Sperma, Urin, Kot, Erbrochenes, Speisereste, Manikür- und Pedikürreste, Bio-/Hygienemüll, Aschenbecher, Dreck aller Art, Maden, Würmer etc.) und tabulose 2-Loch-Bi-Hure.

Schon seit seiner Pupertät hat er eine sehr große Affinität zu Körperflüssigkeiten und menschlichen Ausscheidungen aller Art. Das ist zu weit abseits der Norm, das ist pervers, er fühlt sich gesellschaftlich geschnitten und ausgegrenzt, wenn er seine Neigungen nicht versteckt.
Diese Versteckspielen ist er leid und schon seit längerem auf der Suche nach einer passenden dominanten Frau, die ihn nicht  nur versteht, sondern im Ausleben seiner Neigungen unterstützt und fördert. Am 09.06.2012 stieß er auf eine Anzeige, welche ihn voll ansprach.
Er schrieb die Dame an und per eMail und via Chat stellten beide Seiten fest, daß man sich doch gut gegenseitig in seinen einschlägigen Ansichten und Neigungen versteht und ein künftiger gemeinsamer Weg, der auf einer Herrin-Sklaven-Beziehung aufbaut durchaus denkbar ist und wünschenswert wäre. Man vereinbarte ein erstes Kennenlerndate für den 22.06.2012 in Rosenheim.

Beiden Seiten ist klar, daß ein „Sklavenvertrag“ nach deutschem Recht nicht bindend ist (sittenwidrig), aber beide Seiten sind sich darüber einig, daß sie in einem solchen Verhältnis künftig leben wollen und versprechen sich gegenseitig, so es zu der Versklavung kommt, sich im Innenverhältnis zueinander, an diesen Vertrag zu halten. Zur rechtlichen Absicherung dieses Verhältnisses werden geeignete, rechtlich wirksame, schriftliche Vereinbarungen getroffen.

Kennenlern- und Testphase

Am 22.06.2012 treffen sich beide Unterzeichner in Rosenheim/Bayern, um sich persönlich kennen zu lernen. Ist man sich soweit einig, daß man ernstlich versucht, diesen gemeinsamen Weg gehen zu wollen, kommt es zur Unterzeichnung dieses Dokumentes. Damit wird eine Kennenlern- und Testphase eingeleitet.

In dieser Phase garantieren sich beide Seiten gegenseitig absolutes Stillschweigen gegenüber Dritten betreffend Ihrer Realidendität.
Es werden u.a. für die WebSite der künftigen Herrin Fotos gemacht, die den potentiellen Sklaven in diversen Positionen und bei verschiedensten Praktiken maskiert zeigen. Der Unterzeichner gibt hiermit seine Erlaubnis, diese Fotos zu verwenden, auch für den Fall, daß diese Vereinbarung nicht in das  erhoffte Herrin-Sklavenverhältnis mündet.
Der Sklave in spe wird der Unterzeichnerin Zugang zu seinem „bürgerlichem“ Google+Account gewähren, damit sich diese einen Überblich über seine sonstigen gesellschaftlichen Kontakte und Aktivitäten verschaffen kann.

Mit Erlaubnis seiner künftigen Herrin, möchte sich der potentielle Sklave bereits in dieser Kennlernphase als Callboy und Humantoilette für Sie, Ihn, Paare und Gruppen, auf eigene Rechnung und Verantwortung prostituieren. Die Unterzeichnerin stimmt dem zu.

Sklavenbewerbung

Ist der potentielle Sklave der Meinung, seine künftige Herrin gut genug kennengelernt zu haben, so wird er auf persönlichem Kopfbogen eine formale Sklavenbewerbung in zweifacher, unterschriebener Ausfertigung an die Unterzeichnerin per eingeschriebenem Brief senden.
Sobald die künftige Herrin ihrerseits zu dem Schluß gelangt ist, daß sie den Unterzeichner lebenslang als leibeigenen Sklave in Beitz nehmen möchte, wird Sie die Sklavenbewerbung mit dem Vermerk:
„Hiermit nehme ich Deine Bewerbung an und Dich in Besitz.“ versehen und einmal unterzeichnet, per Einschreiben od. in einem Fetischpäckchen über die Packstation des Sklaven, an den Unterzeichner zurück senden.
                                                                                                                                      
Mit dem Posteingang der Annahme der Sklavenbewerbung beim Unterzeichner, wandelt sich diese Vereinbarung in einen unkündbaren

Sklavenvertrag

um. Die angenommene Sklavenbewerbung wird Anlage 1 dieser Vereinbarung.

Inbesitznahme des Sklaven

Zum Zeitpunkt der Annahme der Sklavenbewerbung, geht der Sklave (geistig, körperlich, sexuell, etc.) sowie sein gesamter materieller, finanzieller und sonstiger Besitz in das Eigentum der Herrin über.
Im Innenverhältnis zu seiner Herrin, verzichtet der Sklave auf alle sein Persönlichkeits- und Bürgerrechte und garantiert, alle Wünsche und Befehle seiner Herrin widerspruchslos zu erfüllen.
Unverzüglich nach dem Eingang der Annahme seiner Sklavenbewerbung durch die Herrin, hat der Sklave der Herrin nachfolgende weitere Daten und Unterlagen, wie folgt, zukommen zu lassen:
tabellarischer Lebenslauf, Aktfoto(s) und Kontaktdaten zur Ehefrau, Liste mit Kontaktdaten zu Freunden und gesellschaftlich & geschäftlich wichtigen Kontakten, Onlinebanking PIN (auch des Firmenkontos) zur Überwachung seines aktuellen Geldflusses, aktuelle Vermögensübersicht.

Zielstellung der Versklavung ist es, daß der Sklave einen Neuanfang in seinem Lebenskonzept, gemeinsam mit und an der Seite seiner Herrin wagen kann, zu dieser umzieht und ausschließlich und uneingeschränkt alle bisherigen familiären und gesellschaftlichen Kontakte zu Gunsten diese Neuanfangs abbricht, um seiner Herrin uneingeschränkt zur ausnahmslosen Befriedigung all ihrer dominanten, sadistischen und perversen Gelüste zu dienen, sie mit Hingabe zu umsorgen und ihr zu seiner wirtschaftlichen Verwertung vollumfänglich zur Verfügung steht.

Das perverse Wesen des Sklaven soll, soweit vertretbar ohne Dritte zu belästigen und unter gebotener Rücksicht auf die (alte) Familie des Sklaven, weitestgehend der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und die Möglichkeit seiner Benutzung als absolut tabulose Bi-Hure und Humantoilette für jederman, unabhängig von Alter (ab gesetztlich erlaubt), Geschlecht, Aussehen oder Nationalität,  in größtmöglichem Maß beworben werden.
In Freundes- und Bekanntenkreisen der Herrin, sowie einem bestimmten Kreis entsprechend veranlagter Personen, soll hierbei die Identität des Sklaven vollumfänglich geoutet werden.

Unter Anleitung und Führung der Herrin, soll sich der Sklave zum perversesten, absolut tabulosesten, Scheiße- und Dreckfresser entwickeln, den die Welt je gesehen hat.


Phase der Fernbeziehung

Entfernungstechnisch bedingt und dem bisherigem Leben geschuldet, ist eine Phase der Fernbeziehung nicht zu umgehen.

In dieser Phase wird absolutes Stillschweigen der jeweiligen Identität gegenüber Dritten vereinbart.
Beide Seiten suchen nach Möglichkeiten, eine geeignete Arbeit für den Sklaven in der Nähe seiner Herrin zu finden. Sobald diese gefunden ist, wird der Umzug des Sklaven unverzüglich eingeleitet.
Der Sklave wird, je nach seinen finanziellen Möglichkeiten, seiner Herrin freies Geld überweisen, welches sie zur Vorbereitung des Ortswechsels des Sklaven einsetzen wird.
Um seinen finanziellen Spielraum zu verbessern, wird der Sklave nicht zwingend notwendige Versicherungen, etc. aufkündigen oder beitragsfrei stellen.
Die Herrin gestattet dem Sklaven, in seiner Freizeit weiterhin auf eigene Rechnung und Verantwortung anschaffen zu gehen.

Leben des Sklaven am Ort der Herrin

Es ist der Herrin überlassen, wie sie den Sklaven unter bringt, auch, ob er mit in ihr Domizil einziehen darf, oder sich eine kleine Mietwohnung nehmen muß. Bei letzterer wird 1 Zimmer mit WC und Waschmöglichkeit als ausreichend erachtet.

Zeitnah nach dem Umzug, wird ein Notartermin anberaumt, bei welchem der Sklave seiner Herrin eine Generalvollmacht über alle seine wirtschaftlichen Verhältnisse, etc. ausstellt und sie in einem Testament als Universalerbin einsetzt.

Grund- und Immobilienbesitz des Sklaven wird über einen Makler veräußert und die Firma des Sklaven abgewickelt.
Der Arbeitslohn und sonstige Einnahmen und fixen Ausgaben des Sklaven gehen auf ein Konto der Herrin, welche ihm ein Taschengeld nach eigenem Ermessen zur Verfügung stellt.
In Zeiten, wo er nicht arbeiten muß oder von seiner Herrin benötigt wird, darf der Sklave auf eigene Verantwortung und Rechnung weiter anschaffen gehen. Sollten sich die Anzahl der Freier so gestalten, daß der Sklave von den Einnahmen leben kann, ist es ihm freigestellt, seine Arbeit aufzugeben und nur noch als freischaffende Bi-Hure zu arbeiten.
Sollte die Herrin entscheiden, daß der Sklave keine geregelten, sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen soll/darf, übernimmt sie die Grundsicherung für den Sklaven (essen, wohnen, Kleidung) nach Maßgabe diese Vertrages.

Kleidung des Sklaven


Grundsätzlich hat der Sklave permanent in- und outdoor nackt zu sein.
Ausnahmen hiervon sind seine Arbeit, sowie Aufenthalte in der Öffentlichkeit, wo Kleidung nicht zu umgehen ist. Dabei sind Unterwäsche und Socken absolut tabu.
Die Kleidung ist so zu gestalten, daß das Oberteil weit genug über den Oberschenkel hinab reicht, daß das Geschlechtsteil und der Anus überdeckt sind. Bei Temperaturen die es gestatten ohne Hosen zu sein, sind Hosen in jedem Fall weg zu lassen. Wenn wettertechnisch machbar, hat der Sklave immer barfuß zu laufen. Bei entsprechenden Temperaturen, die Beinkleidung erfordern, ist diese im Schritt offen zu gestalten, so daß jederzeit der problemlose Zugriff zu Geschlechtsteil und Anus möglich ist.
Zweifelsfälle unterliegen der alleinigen Entscheidung der Herrin.

Nahrung des Sklaven

Der Sklave hat Anspruch auf Grundnahrung, die seinen Energiebedarf deckt, sowie ausreichend Vitamine und Mineralstoffe enthalten sollte.
Die Einzelheiten der Zusammenstellung der Sklavennahrung obliegen der Herrin, wobei sie die perversen Neigungen des Sklaven wohlwollend berücksichtigt.

Notdurft und körperliche Abprodukte der Herrin

Die Herrin garantiert dem Sklaven, daß sie immer wenn sie ihre Notdurft verrichten muß, der Sklave in greifbarer Nähe ist und sie ihre Exkremente nicht für Sessions mit anderen Sklaven benötigt, daß sie seinen Mund als Toilette benutzt. Auch alle sonstigen Körperstoffe, wie z.B. Popeln/Rotze, Manikürabfälle, etc. werden im Sklavenmund entsorgt.

Sexuelle Benutzung und Fetisch des Sklaven

Der Sklave steht seiner Herrin jederzeit und uneingeschränkt für sexuelle Dienste aller Art, sowie als Masospielzeug, etc.  zu freien Verfügung. Grenzen oder Tabus gibt es ausdrücklich nicht.
Zur Befriedigung des Fetisches des Sklaven, stellt die Herrin sicher, daß dem Sklaven neben ihren Exkrementen, auch gelegentlich Exkremente von anderen Personen und Tierexkremente, etc. zum Verzehr zur Verfügung stehen.

Fremdbenutzung des Sklaven

Die Herrin hat das Recht, Ihren Sklaven, jederzeit für Sessions aller Art, anderen Personen, auch bundes- und europaweit, zur Verfügung zu stellen. Auch über längere Zeiten.
Die Absprache von Tabus, etc. liegen allein bei der Herrin.

Vertraglich nicht geregeltes

In allen Dingen, die hier nicht vertraglich geregelt sind, hat die Herrin das alleinige Entscheidungsrecht.

Schlußbestimmungen

Dieser Vertrag wird auf Lebenszeit geschlossen, ist für beide Seiten unkündbar und endet mit dem Ableben der Unterzeichner.

Die Herrin wird für ihren Todesfall Vorsorge treffen und ein geeignete Lady suchen, auch die sich in diesem Fall dieser Vertrag überträgt.

Sollte es im Ausnahmefall der Herrin aus wichtigem Grund unmöglich sein, diesen Vertrag weiter fort zu führen, so darf sie den Sklaven unter keinen Umständen frei geben, sondern überträgt ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag, somit das Eigentum am Sklaven, auf eine andere geeignete Herrin. Bei der Auswahl der geeigneten Lady hat der Sklave nur ein Anhörungsrecht. Die Entscheidung liegt allein bei der Herrin.

Den Unterzeichnern ist klar, daß einige Regelungen dieses Vertrages rechtlich ohne Belang sind (sittenwidrig), versichern sich aber gegenseitig, sich immer an den Wortlaut dieses Vertrages zu halten.

Wenn eine Regelung dieses Vertrages, rechtlich unwirksam ist, so ist nur diese eine Regelung unwirksam, der Gesamtvertrag wird davon nicht berührt.
An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich wirksame Regelung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen am Nächsten kommt.


Rosenheim, am 22. Juni 2012




__________________________                                                             ______________________
         Vorname Name                                                                                       Vorname Name


Verteiler: 1 x Frau Name
              1 x Herr Name

Gesamtseitenzahl dieser Vereinbarung: 5

Anmerkung: Nach Unterzeichnung wird Herr Name diese Vereinbarung in anonymisierter Form in seinem Sklaventagebuch unter http://jennifers-drecksau.blogspot.com veröffentlichen.

2 Kommentare:

  1. Bin DWT_Jacline beim SM-Spiel (Jakob) 57 Jahre,172cm,95kg,Frührentner krankheitsbedingt auch leicht behindert wo ich aber auch mit klar komme,Devot,Bi.
    Ich suche: Suche Dominante Lady ,Herr,TV/TS die das Fetsch mit mir teilt.Bin Besuchbar aber auch Mobil.
    Verschiedenes über mich : Finde es Geil mit KG und Damewäsche in Lack,Leder,Latex und Nuttig.Von einer Dominante Dame würde ich mich zum Cuckold
    DWT-Sklavin/Hure/Zofe abgerichtet werden von C1 über C2 hin zum C3 never-inside-Verhältnis...
    Was ich nicht mag/meine Tabus: Sinnlose Brtalität.Raum Köln .....SMS 015156782509

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  2. Sehr geehrte Herrin.
    Ich habe alles sehr genau gelesen und bin mit allem Einverstanden ohne
    wenn und aber. Ich bin sehr bereit mich total aufzugeben auch Bitte ich
    Sie mich für immer Keusch zu halten damit ich immer Geil sein kann. Ich
    bin 196 m groß habe 120 KG bin aber schon Rentner. Ich würde mich sehr
    freuen von Ihnen eine Mail zu erhalten. Meine Mail ist: heiherbjo96@
    gmail.com

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